Teilnahmekarte

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Teilnahmebedingungen

  1. Gegenstand
    1. Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel von der Bernhard van Lengerich OHG, Lindenstraße 22, 49808 Lingen (nachfolgend bezeichnet als „BvL OHG“ durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten.
    2. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
  2. Teilnahme
    1. Das Gewinnspiel beginnt am 01.11.2017. Teilnahmeschluss ist Freitag, der 13.04.18 um 18.00 Uhr (Küchenstudio Nordhorn) bzw. 18.30 Uhr (Küchenstudio Lingen).
    2. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das  18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter und ihrer Angehörigen der Bernhard van Lengerich OHG sowie der Polsterado GmbH & Co KG. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Daten selbst eingetragen werden. Ausnahmen bilden die Küchenkunden, die nach dem 01.11.2017 eine Küche bei der BvL OHG gekauft haben, die per se an dem Gewinnspiel teilnehmen. Pro Teilnehmer gilt nur eine Teilnahmekarte. Die Teilnahme über einen Dienstleister, der die Daten seiner Auftraggeber bei Gewinnspielen einträgt – sog. Gewinnspieleintragsservice – ist nicht zulässig.
    3. Unter allen Teilnehmer wird eine Siemens Kühl-/Gefrierkombination Side by Side KA90NVI20 im Wert von ca. 1.000 € verlost. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
    4. Der Teilnahmebeitrag besteht im Ausfüllen der Teilnahmekarte, die auch auf unserer Internetseite zum Ausdrucken zur Verfügung steht. Die Teilnahmekarte muss persönlich in unserem Küchenstudio in Lingen oder Nordhorn abgegeben werden. Der Postweg oder die Online-Zustellung ist ausgeschlossen. BvL-Kunden, die ab dem 01.11.2017 eine Küche in unseren Küchenstudios in Lingen oder Nordhorn gekauft haben, nehmen automatisch am Gewinnspiel teil.
    5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  3. Abwicklung
    1. Eine Auszahlung des Gewinns in bar, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. Der Verzicht ist unmittelbar bei Benachrichtigung des Gewinners zu erklären. In diesem Fall wird die Ziehung des Gewinners unter den verbleibenden Teilnehmern wiederholt. Die Übergabe des Gewinns wird individuell mit dem Gewinner abgestimmt.
    2. Die Ziehung des Gewinners erfolgt am Samstag, den 14.04.2018. Der Teilnehmer wird zeitnah benachrichtigt und um Bestätigung gebeten.
    3. Bestätigt der Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein, ist die BvL OHG nicht verpflichtet, die richtige Adresse zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Ausgabe fehlerhafte Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
  4. Gewährleistungsausschluss
    1. Die BvL OHG weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit der Teilnahmekarten nicht ge­währ­­­­­leistet werden kann. Aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen (technische Probleme oder Regeländerungen) kann die Verfüg­barkeit beendet werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber der BvL OHG entstehen.
    2. Die BvL OHG behält sich vor, das Gewinnspiel auch ohne Angabe von Gründen zu verlängern oder zu verkürzen.
  5. Haftung
    1. Für eine Haftung der BvL OHG auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß der Ziffer 5 die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
    2. Die BvL OHG haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
    3. Ferner haftet die BvL OHG für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet die BvL OHG jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die BvL OHG haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
    4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme der Beschaffenheitsgarantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    5. Soweit die Haftung der BvL OHG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BvL OHG.
  6. Datenschutzhinweise
    1. Die BvL OHG erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer nur soweit dies gesetzlich erlaubt ist oder die Teilnehmer darin einwilligen.
    2. Die auf der Teilnahmekarte erhobenen Daten der Teilnehmer dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung der Verlosung. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die angegebenen E-Mail-Adressen zur Information über das Gewinnspiel und über BvL-Aktionen genutzt werden.
    3. Die BvL OHG behält sich vor, den Namen und den Wohnort des Gewinners – auch auf der Internetseite –  zu veröffentlichen. Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass die Gewinnübergabe mit Bildern veröffentlicht wird.